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Krankheit
Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren in größerem Umfang ihre Leistungen. Private Krankenversicherungen - oder private Zusatz-Versicherungen zur Gesetzlichen - garantieren Ihnen im Krankheitsfall eine bessere medizinische Versorgung.
Wer kann sich privat versichern?
Bis zur sog. Versicherungspflichtgrenze sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer, die zum Stichtag mehr verdienten, können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat krankenversichern. Eine Privatpolice dürfte vor allem für Singles und kinderlose, gemeinsam verdienende Paare interessant sein.
Die private Zusatzversicherung
Für Familien mit Kindern lohnt sich meist eher die gesetzliche Kasse - vor allem, wenn es nur einen Verdiener gibt. Die Familienmitglieder sind dann kostenfrei mitversichert. Diese gesetzlichen Versicherungen können Sie zum Beispiel durch eine private Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte aufwerten. Damit können Sie etwa die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer finanzieren. Sie haben auch die Möglichkeit, durch Zusatztarife den gesetzlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu komplettieren (Zahnersatz, Brillen).
Freie Versicherungswahl
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich zum Teil deutlich in der Beitragshöhe, aber kaum in den gebotenen Leistungen. Seit der Einführung der freien Kassenwahl kann sich jeder Versicherte für eine Krankenkasse mit günstigeren Beitragssätzen entscheiden und so beträchtliche Summen sparen. Dabei gilt: Pflichtversicherte mit einem Jahreseinkommen unter 40.500,00 EUR brutto haben die Möglichkeit, ihrer alten Kasse bei Kündigung jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres zum Beginn eines neuen Kalenderjahres den Rücken zu kehren. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Jahreseinkommen über 40.500,00 EUR brutto können die Versicherung jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln. Bei einem Wechsel innerhalb des gesetzlichen Systems gilt hierbei eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten.